Kursangebote
Ermäßigungen und Förderungen 

Ermäßigungen

  • Kurse für Kinder und Jugendliche sind bereits um 20% ermäßigt.
     
  • Eine Ermäßigung von ca. 20% auf die Gebühr erhalten gegen Vorlage eines gültigen Nachweises: Kinder, Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Au Pairs, Sozialdienstleistende (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr), Schwerbehinderte (mind. GdB 80)
     
  • Eine Ermäßigung von 50% auf die Gebühr erhalten gegen Vorlage eines gültigen Nachweises Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII.
     
  • Asylbewerber*innen und Geflüchtete erhalten bei Vorlage bestimmter Nachweise eine Sonderermäßigung von 50% auf die Gebühr. Nähere Auskünfte erhalten Sie in der VHS-Geschäftsstelle.
     
  • Arbeitslose aus dem Landkreis Heilbronn erhal­ten auf Antrag eine Ermäßigung durch den Landkreis Heilbronn. Voraussetzung ist, dass Sie einen Bewil­ligungs­bescheid der Agentur für Arbeit (ALG I) oder des Jobcenters Landkreis Heilbronn (Bürgergeld) sowie einen aktuellen Zah­lungs­nachweis vorlegen. Die Ermäßigung beträgt 50% der Kursgebühr, aber pro Kurs höchstens 50 €. Sie kann für maximal drei Kurse pro Semester in Anspruch genommen werden. Antrag auf Ermäßigung der Kursgebühren
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Kinderzuschlag zum Kindergeld, Wohngeld oder Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. In diesem Rahmen werden unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten für Lernförderung (Nachhilfe) übernommen. Auskünfte erteilen die Sozialämter bzw. die Jobcenter. Viele unserer Schülerkurse sind im Rahmen dieser Leistungen zur Bildung und Teilhabe antragsfähig. Antrag auf Ermäßigung der Kursgebühren

Die Gebühren für Einzelveranstaltungen, Reisen, Studienfahrten und Exkursionen sowie für vom Land Baden-Württemberg nicht geförderte Kurse können nicht ermäßigt werden.

ESF Plus-Fachkursförderung

Ab dem 01.09.2023 sind Zuschüsse von 30 % (ab einem Alter von 55 Jahren 70 %) für bestimmte Kurse aus unserem beruflichen Angebot, insbesondere IT und Sprachen, möglich. Teilnehmende ohne Berufsabschluss können mit bis zu 70% gefördert werden.
Sie erkennen diese Kurse an dem entsprechenden Zusatz.

Für Kurse, die durch das Förderprogramm Fachkurse unterstützt werden, können Sie einen Zuschuss von mindestens 30 % der Kursgebühr erhalten, wenn Sie in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind. Darüber hinaus müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind in einem Betrieb beschäftigt, aber nicht bei Bund, Land oder einer kommunalen Gebietskörperschaft.
  • Sie sind Unternehmer*in oder Freiberufler*in.
  • Sie sind Existenzgründer*in oder gründungswillig.
  • Sie sind Wiedereinsteiger*in (nach Arbeitslosigkeit, Familienphase o. ä.).

Weiterführende Informationen zur ESF Plus-Fachkursförderung erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums für Soziales und Integration.

Volkshochschule Unterland im Landkreis Heilbronn

Allee 40 | 74072 Heilbronn
Tel: 07131 5940-0
Fax: 07131 5940-199
E-Mail: info@vhs-unterland.de

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