Ermäßigungen
- Kurse für Kinder und Jugendliche sind bereits um 20% ermäßigt.
- Eine Ermäßigung von ca. 20% auf die Gebühr erhalten gegen Vorlage eines gültigen Nachweises: Kinder, Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Au Pairs, Sozialdienstleistende (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr), Schwerbehinderte (mind. GdB 80)
- Eine Ermäßigung von 50% auf die Gebühr erhalten gegen Vorlage eines gültigen Nachweises Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII.
- Asylbewerber*innen und Geflüchtete erhalten bei Vorlage bestimmter Nachweise eine Sonderermäßigung von 50% auf die Gebühr. Nähere Auskünfte erhalten Sie in der VHS-Geschäftsstelle.
- Arbeitslose aus dem Landkreis Heilbronn erhalten auf Antrag eine Ermäßigung durch den Landkreis Heilbronn. Voraussetzung ist, dass Sie einen Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit (ALG I) oder des Jobcenters Landkreis Heilbronn (Bürgergeld) sowie einen aktuellen Zahlungsnachweis vorlegen. Die Ermäßigung beträgt 50% der Kursgebühr, aber pro Kurs höchstens 50 €. Sie kann für maximal drei Kurse pro Semester in Anspruch genommen werden. Antrag auf Ermäßigung der Kursgebühren
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Kinderzuschlag zum Kindergeld, Wohngeld oder Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. In diesem Rahmen werden unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten für Lernförderung (Nachhilfe) übernommen. Auskünfte erteilen die Sozialämter bzw. die Jobcenter. Viele unserer Schülerkurse sind im Rahmen dieser Leistungen zur Bildung und Teilhabe antragsfähig. Antrag auf Ermäßigung der Kursgebühren
Die Gebühren für Einzelveranstaltungen, Reisen, Studienfahrten und Exkursionen sowie für vom Land Baden-Württemberg nicht geförderte Kurse können nicht ermäßigt werden.



