Informationen zum Veranstaltungsbetrieb (Stand 26.01.2023)
Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wurde an das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes angepasst. Sie gilt ab dem 31. Januar 2023 bis 07. April 2023. Für den vhs-Betrieb gelten weiterhin die Empfehlungen aus § 2:
- das Tragen einer medizinischen oder Atemschutzmaske (FFP 2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen
- ausreichende Hygiene
- regelmäßiges Lüften
Weiterführende Infos:
- Hygieneplan der VHS Unterland
- Das Landratsamt informiert hier immer aktuell zu Corona im Landkreis Heilbronn: https://www.landkreis-heilbronn.de/informationen-zum-coronavirus.44148.htm
- Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
- Bei Auslandsaufenthalten und Rückkehr nach Deutschland beachten Sie außerdem die bundesweit geltende Corona-Einreise-Verordnung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html