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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)





          Stand 25.09.2023




          1. Allgemeines                     5. Organisatorische Änderungen      • dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle
          (1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshoch-  (1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung   liegt,
          schule Unterland (VHS), auch für solche, die im Wege der   durch eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt   • dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
          elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.  auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer   vernünftigerweise nicht vorhersehbar war,
          (2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veran-  Dozentin angekündigt wurde, es sei denn, die Vertragspart-  • und dass die Auswirkungen des Hindernisses von der
          stalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltun-  nerin hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der   betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden
          gen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf.  Veranstaltung gerade durch die angekündigte Dozentin.  oder überwunden werden können.
          (3) Bei Kinderkursen erstreckt sich die Aufsichtspflicht nur auf   (2) Die VHS kann aus sachlichem Grund und in einem der   (3) Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei un-
          die reinen Kurszeiten, ohne Vor- und Nachbereitungszeiten.  Vertragspartnerin zumutbarem Umfang Ort und Zeitpunkt der
          (4) Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form   Veranstaltung ändern.  verzüglich wenigstens in Textform über den Eintritt Höherer
          verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Ver-  (3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der VHS nicht   Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.
          einfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für   zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen   (4) Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer
          Beteiligte aller Geschlechter und für juristische Personen.  Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein   Gewalt (Absatz 2), benachrichtigt die betroffene Partei die
          (5) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und   Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstal-  andere Partei unverzüglich wenigstens per E-Mail.
          Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus   tung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 Abs. (2) Satz 2 und 3 und   (5) Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sechzig)
          dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernab-  Abs. (3) sinngemäß.  Tage andauern, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag
          satzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder   (4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Ver-  fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den
          einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax,   anstaltungen grundsätzlich nicht statt. Ebenso grundsätzlich   gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.
          E-Mail, Login-Homepage der VHS). Erklärungen der VHS   nicht an schulfreien Tagen und in den Schulferien. Ein An-
          genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene   spruch auf Nachholung der so ausgefallenen Veranstaltung   8. Rücktritt, Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin
          Formularbestätigung verwendet wird.  besteht nicht.                    (1) Der Vertragspartnerin steht mit Bestandskraft des Vertrages
                                                                                 kein Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung zu, soweit sich
          2. Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag  6. Rücktritt und Kündigung durch die VHS  aus den Bedingungen in Ziffer 8 Abs. (2) – (5) oder zwingenden
          (1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.  (1) Die Mindestzahl der Vertragspartnerinnen wird in der An-  gesetzlichen Bestimmungen in Ziffer 8 Abs. (6) + (7) nichts an-
          (2) Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung 2 Wochen lang ge-  kündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels   deres ergibt. Insbesondere stellen Verhinderungen der Teilnah-
          bunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt   einer solchen Angabe 10 Personen. Wird diese Mindestzahl   me an den Veranstaltungen, auch wenn sie auf Krankheit oder
          vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch   nicht erreicht, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten. Der   auf berufliche Gründe der Vertragspartnerin beruhen, keinen
          Annahmeerklärung der VHS zustande oder aber dadurch,   Rücktritt soll spätestens 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn   beachtlichen Grund zur Kündigung oder zum Rücktritt dar.
          dass die 2-Wochenfrist verstreicht, ohne dass die VHS das   (vhs.business 14 Tage) den Vertragspartnerinnen mitgeteilt   (2) Die Vertragspartnerin kann spätestens bis 7 Tage vor
          Vertragsangebot abgelehnt hat.     werden. Kosten entstehen der Vertragspartnerin hierdurch   Veranstaltungsbeginn nur durch schriftliche oder persönliche
          (3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmelde-  nicht.      Erklärung bei der Außenstellenleitung oder der Geschäftsstelle
          schlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die   (2) Die VHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn   kündigen. Das Entgelt wird dann nicht erhoben. Bei Veranstal-
          erst nach Anmeldeschluss bei der VHS eingeht, abweichend   kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die   tungen mit mehr als 7 Terminen ist ein Rücktritt durch schrift-
          von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt   VHS nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin wegen   liche oder persönliche Erklärung bei der Außenstellenleitung
          diese nicht innerhalb von 2 Wochen, gilt die Anmeldung als   Krankheit) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In   oder der Geschäftsstelle noch bis am Tag vor dem zweiten
          abgelehnt.                         diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abge-  Unterrichtstermin möglich. In diesem Falls wird das Entgelt
          (4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abwei-  wickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung   für den ersten Kurstermin erhoben. Eine Erklärung/Kündigung
          chend von Ziffer 1 Abs. (5) verbindlich, wenn sie sofort oder   geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der   gegenüber der Dozentin ist unwirksam.
          jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich   erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar   (3) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet
          angenommen werden.                 wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die   ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen,
          (5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften   Vertragspartnerin ohne Wert ist.  hat die Vertragspartnerin die VHS auf den Mangel hinzu-
          wird durch die Regelungen der Absätze (2) und (4) nicht   (3) Die VHS wird die Vertragspartnerin über die Umstände,   weisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen
          berührt.                           die sie nach Maßgabe der vorgenannten Absätze (1) und (2)   Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen.
          (6) Die Vertragssprache ist deutsch.  zum Rücktritt berechtigen, rechtzeitig informieren und ggf.   Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf
          (7) Im Falle einer Online-Anmeldung kann die Anmeldende   das vorab entrichtete Entgelt umgehend zurücküberweisen.  der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
          Eingabefehler dadurch korrigieren, dass sie den „zahlungs-  (4) Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht innerhalb von   (4) Der kostenfreie Rücktritt von Anmeldungen zu Seminaren
          pflichtig buchen“-Button nicht betätigt, sondern stattdessen   10 Tagen nach Vertragsschluss entrichtet, kann die VHS unter   der vhs.business Region Heilbronn ist bis 14 Tage vor Semi-
          in ihrem Browserfenster auf die vorherigen Seiten klickt und   Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen   narbeginn möglich. Bei späteren Rücktritten von der Anmel-
          im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung wie   und sodann vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartnerin   dung wird das volle Entgelt fällig.
          den angewählten Kurs, die Anmeldeadresse usw. korrigiert.  schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprü-  (5) Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen,
          (8) Die VHS speichert die Anmeldebestätigung (Vertragstext),   che für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung   wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen
          die die Anmeldende gesondert per-E-Mail anfordern kann.   von 5 % des Veranstaltungsentgelts, höchstens jedoch 20   organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist.
          Die Anmeldende hat darüber hinaus die Möglichkeit, die   EUR. Der Vertragspartnerin steht der Nachweis offen, dass die   In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der
          Anmeldebestätigung (Vertragstext) über die Nutzung der   tatsächlichen Kosten wesentlich niedriger sind als die verein-  abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung
          Druckfunktion ihres Browsers auszudrucken.   barte Pauschale.          geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der
          3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin  (5) Die VHS kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB   erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar
                                             kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgen-
          (1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertrag-  den Fällen vor:  wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die
          liche Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS als Veranstal-  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz   Vertragspartnerin wertlos ist.
          terin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die   vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung   (6) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernab-
          Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für weitere   durch die Dozentin, insbesondere Störung des Informations-   satzgeschäften) bleibt unberührt.
          Personen (Teilnehmerinnen) begründen. Diese sind der VHS   bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelä-  (7) Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden
          namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der   stigungen oder durch querulatorisches Verhalten,  gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits
          Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der VHS. Diese darf die   • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Dozentin, gegen-  erhaltene Unterrichtsmaterialien auf ihre Kosten zurückzu-
          Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.  über Vertragspartnerinnen oder Beschäftigten der VHS,  senden, soweit diese als Paket versandt werden können.
          (2) Für die Teilnehmerin gelten sämtliche die Vertragspartne-  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigen-  9. Schadenersatzansprüche
          rin betreffenden Regelungen sinngemäß.  schaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religions-  (1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen
          (3) Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder   zugehörigkeit etc.),  die VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober
          sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder   Fahrlässigkeit.
          (4) Die VHS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmer-  weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,  (2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht,
          karten auszugeben. In einem solchen Fall ist die Vertragspart-  • Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.  wenn die VHS schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin ver-
          nerin verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlan-  Statt einer Kündigung kann die VHS die Vertragspartnerin   letzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade
          gen einer Bevollmächtigten der VHS auszuweisen. Geschieht   auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Ver-  zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße
          das aus von der Vertragspartnerin zu vertretenden Gründen   gütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung   Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und
          nicht, kann die Vertragspartnerin von der Veranstaltung   oder durch einen Ausschluss nicht berührt.  auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin regelmäßig ver-
          ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf              traut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften
          Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.  7.  Höhere Gewalt   Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
          4. Entgelt und Veranstaltungstermin  (1) Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wich-  (3) Die Haftung der VHS für Verlust oder Beschädigung einge-
          (1) Das Veranstaltungsentgelt wie auch Veranstaltungstermin   tigem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine Vertrags-  brachter Sachen der Vertragspartnerin ist ausgeschlossen.
          und -dauer ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung   partei an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt   10. Schlussbestimmungen
          aktuellen Ankündigung der VHS (Programm, Aushang, Preis-  wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung,   (1) Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird
          liste etc.).                       Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist   ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechts-
          (2) Das Entgelt soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Eine   für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die   kräftig festgestellt oder unbestritten.
          gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Es wird von der VHS   höhere Gewalt vorliegt.   (2) Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.
          vom Konto der Vertragspartnerin bei Fälligkeit (frühestens   (2) „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses,   (3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich
          3 Wochen nach Kursbeginn) mittels S€PA-Lastschrift ein-  das eine Partei zumindest vorübergehend daran hindert, eine   statistischen Zwecken. Der VHS ist die Erhebung, Speicherung
          gezogen. Von der Vertragspartnerin verursachte Rücklast-  oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem   und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der
          schriftgebühren werden zuzüglich einer Verwaltungs- und   Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis   Vertragsdurchführung gestattet. Die Vertragspartnerin kann
          Bearbeitungspauschale in Rechnung gestellt. Das Entgelt wird   betroffene Partei nachweist,   dem jederzeit widersprechen.
          bei Ablehnung der Anmeldung nicht eingezogen bzw. in voller
          Höhe zurückerstattet.
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