VHS Unterland
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6. Rücktritt und Kündigung durch die VHS

(1) Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 10 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt soll spätestens 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn den Teilnehmenden mitgeteilt werden. Kosten entstehen der Vertragspartnerin hierdurch nicht.
(2) Die VHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet.
(3) Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss entrichtet, kann die VHS unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten.
(4) Die VHS kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
· Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleiterin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
· Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleiterin, gegenüber Teilnehmerinnen oder Beschäftigten der VHS,
· Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
· Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
· Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die VHS die Teilnehmerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

7. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin
(1) Der Vertragspartnerin steht mit Bestandskraft des Vertrages kein Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung zu, soweit sich aus diesen Bedingungen in Ziffer 7 Abs. (2) - (4) oder zwingenden gesetzlichen Bestimmungen in Ziffer 7 Abs. (5) + (6) nichts anderes ergibt. Insbesondere stellen Verhinderungen der Teilnahme an den Veranstaltungen, auch wenn sie auf Krankheit oder auf berufliche Gründe der Teilnehmenden beruhen, keinen beachtlichen Grund zur Kündigung oder zum Rückritt dar.
(2) Die Vertragspartnerin kann spätestens am Tag vor dem zweiten Unterrichtstermin nur durch schriftliche oder persönliche Erklärung bei der Außenstellenleitung kündigen. Eine Kündigung gegenüber der Kursleiterin ist unwirksam. Bei Veranstaltungen, die an weniger als 7 Terminen stattfinden, ist ein Rücktritt durch schriftliche oder persönliche Erklärung bei der Außenstellenleitung nur bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Das Entgelt wird dann nicht erhoben.
(3) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin die VHS auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(4) Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet.
(5) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(6) Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von 40 EUR trägt die Vertragspartnerin die Kosten der Rücksendung.
(7) Soweit sich aus diesen Bedingungen und einzelvertraglichen Abmachungen oder den gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes ergibt, kann der Teilnahmevertrag nur durch einvernehmliche Vereinbarung der Vertragsschließenden aufgelöst werden.

8. Schadenersatzansprüche
(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die VHS Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmerin.
(3) Die Haftung der VHS für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen der Teilnehmerin ist ausgeschlossen.

9. Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der VHS anerkannt worden ist.
(2) Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.
(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der VHS ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken gestattet. Vertragspartnerin und Teilnehmerin können dem jederzeit widersprechen.


Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften (§ 312c BGB)

Fernabsatzgeschäfte:
Ein Fernabsatzgeschäft liegt dann vor, wenn der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt (z.B. durch Briefwechsel, E-Mail, Telefax, Telefon, Internet).

Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die VHS Unterland, Allee 40, 74072 Heilbronn; info@vhs-unterland.de; www.vhs-unterland.de
Beginnt die Veranstaltung vor Ablauf der o.g. gesetzlich vorgesehenen zweiwöchigen Widerrufsfrist, bin ich damit einverstanden, dass mit der Veranstaltung, zu der ich mich angemeldet habe, sofort begonnen wird.

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung, z.B. Unterrichtsmaterialien, ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Das gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden.