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6. Rücktritt und Kündigung durch
die VHS
(1) Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird
in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt
mangels einer solchen Angabe 10 Personen. Wird diese Mindestzahl
nicht erreicht, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt soll spätestens 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn
den Teilnehmenden mitgeteilt werden. Kosten entstehen der
Vertragspartnerin hierdurch nicht.
(2) Die VHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder
ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen,
die die VHS nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin)
ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall
wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten
Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet.
(3) Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht innerhalb
von 10 Tagen nach Vertragsschluss entrichtet, kann die VHS
unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung
setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten.
(4) Die VHS kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen
vor:
· Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen
trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung
durch die Kursleiterin, insbesondere Störung des Informations-
bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen
oder durch querulatorisches Verhalten,
· Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleiterin,
gegenüber Teilnehmerinnen oder Beschäftigten der
VHS,
· Diskriminierung von Personen wegen persönlicher
Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit
etc.),
· Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische
oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller
Art,
· Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die VHS die Teilnehmerin auch
von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch
der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen
Ausschluss nicht berührt.
7. Kündigung und Widerruf durch die
Vertragspartnerin
(1) Der Vertragspartnerin steht mit Bestandskraft des Vertrages
kein Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung zu,
soweit sich aus diesen Bedingungen in Ziffer 7 Abs. (2) -
(4) oder zwingenden gesetzlichen Bestimmungen in Ziffer 7
Abs. (5) + (6) nichts anderes ergibt. Insbesondere stellen
Verhinderungen der Teilnahme an den Veranstaltungen, auch
wenn sie auf Krankheit oder auf berufliche Gründe der
Teilnehmenden beruhen, keinen beachtlichen Grund zur Kündigung
oder zum Rückritt dar.
(2) Die Vertragspartnerin kann spätestens am Tag vor
dem zweiten Unterrichtstermin nur durch schriftliche oder
persönliche Erklärung bei der Außenstellenleitung
kündigen. Eine Kündigung gegenüber der Kursleiterin
ist unwirksam. Bei Veranstaltungen, die an weniger als 7 Terminen
stattfinden, ist ein Rücktritt durch schriftliche oder
persönliche Erklärung bei der Außenstellenleitung
nur bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Das
Entgelt wird dann nicht erhoben.
(3) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet
ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen,
hat die Vertragspartnerin die VHS auf den Mangel hinzuweisen
und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist
Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht
dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf der Frist
den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(4) Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen,
wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer
Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall
wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten
Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet.
(5) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften)
bleibt unberührt.
(6) Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden
gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene
Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als
Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien
von 40 EUR trägt die Vertragspartnerin die Kosten der
Rücksendung.
(7) Soweit sich aus diesen Bedingungen und einzelvertraglichen
Abmachungen oder den gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes
ergibt, kann der Teilnahmevertrag nur durch einvernehmliche
Vereinbarung der Vertragsschließenden aufgelöst
werden.
8. Schadenersatzansprüche
(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin
oder der Teilnehmerin gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann
nicht, wenn die VHS Pflichten schuldhaft verletzt, die das
Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner
nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit der Teilnehmerin.
(3) Die Haftung der VHS für Verlust oder Beschädigung
eingebrachter Sachen der Teilnehmerin ist ausgeschlossen.
9. Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der VHS
aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch
gerichtlich festgestellt oder von der VHS anerkannt worden
ist.
(2) Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.
(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich
statistischen Zwecken. Der VHS ist die Erhebung, Speicherung
und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen
Zwecken gestattet. Vertragspartnerin und Teilnehmerin können
dem jederzeit widersprechen.
Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften
(§ 312c BGB)
Fernabsatzgeschäfte:
Ein Fernabsatzgeschäft liegt dann vor,
wenn der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln zustande kommt (z.B. durch Briefwechsel,
E-Mail, Telefax, Telefon, Internet).
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung
innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens
mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der
Widerruf ist zu richten an die VHS Unterland, Allee 40, 74072
Heilbronn; info@vhs-unterland.de; www.vhs-unterland.de
Beginnt die Veranstaltung vor Ablauf der o.g. gesetzlich vorgesehenen
zweiwöchigen Widerrufsfrist, bin ich damit einverstanden,
dass mit der Veranstaltung, zu der ich mich angemeldet habe,
sofort begonnen wird.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können
Sie uns die empfangene Leistung, z.B. Unterrichtsmaterialien,
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgeben, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls
Wertersatz leisten. Das gilt nicht, wenn die Verschlechterung
der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie
sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen
wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen
können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie
die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen
und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden.
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